Start: 10:00 Uhr, Samstag 18.04.2026, Bayreuther Str. 1, 95502 Himmelkron
Ziel: keine Zeitvorgabe, Bayreuther Str. 1, 95502 Himmelkron
Abzufahrende Wegpunkte (Deutschland darf nicht verlassen werden):
- Wisbacherstraße 14, 83451 Piding – Selfie mit Haus der Vereine Pidding
- Am Silberhof 6, 79111 Freiburg im Breisgau – Selfie mit Schnittgutsammlung Lehen
- Auf Rietzfeld 11, 54595 Prüm – Selfie mit Schnicks Casino
- Nüttermoorer Str. 2, 26789 Leer (Ostfriesland) – Selfie mit Kaufland Leer
- E45/A7, 24790 Schülldorf – Selfie auf Rastplatz Ohe Ost
- Levenhäger Str. 7, 18516 Süderholz – Selfie Pene Werkstätteng GmbH Bioland Gärtnerei
- Rähnitzer Allee 10, 01109 Dresden – Selfie mit Globus Baumarkt Dresden
Jeder Fahrer fährt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten. Außerdem nimmt er in Kauf, dass sein Kennzeichen online zu sehen ist. Niemand haftet für irgendwas, außer jeder für sich selbst. Es handelt sich explizit nicht um eine organisierte Fahrt.
Alle Fahrer dürfen einen der Ladeinfrastrukturbetreiber als Standardladenetz für sich auswählen. Da die Ladenetz-Bindung eine Versklavung des Kunden und eine Aushebelung von Marktprinzipien darstellt, ist die Nutzung eines festen Anbieters aber nur als Notlösung anzusehen. Grundsätzlich muss an Verkaufsautomaten (ähnlich eines Kondomautomaten in einer Autobahntoilette) Adhoc-Laden der Standard sein. Ladeautomatenbetreiber sollten niemals berechtigte Kundeninteressen mit Füßen treten und Wucherpreise verlangen dürfen.
Zu solchen kundenfeindlichen (persönliche Meinung) Ladeautomatenbetreibern zählen wir:
EnBW, Ionity, Pfalzwerke, Aral, Fastned und was Fremdmarken betrifft Tesla-Supercharger.

Sollte ein Fahrer in Zwangslagen auf einen anderen der kundenunfreundlichen Ladeautomatenbetreiber ausweichen, dann werden unabhängig von der geladenen Strommenge für jeden Verstoß 25 kWh Strafe je Ladevorgang auf den von allen Teilnehmern offenzulegenden Gesamtverbrauch laut Ladesäule hinzu gerechnet. Ausgenommen sind hiervon Adhoc-Ladevorgänge bis 50 Cent, die in Nebenzeiten bei Tesla theoretisch möglich sein können (siehe folgenden Absatz!)
Strom, der Adhoc an einer Ladesäule mit einem Preis von maximal 45 Cent je Kilowattstunde geladen wird, wird bei einer Mindestlademenge von 25 kWh mit einem pauschalen Abzug von 10 kWh in der Gesamtberechnung belohnt. Mit einem solchen Ladevorgang wird Wirtschaftskri……. (keine juristische Beurteilung) verhindert. Adhoc-Laden ist außerhalb der kundenfeindlichen Ladeautomatenbetreiber im Übrigen immer ohne Nachteile zulässig. Es wird hierbei auch toleriert, wenn eine App für die Freischaltung des Ladevorgangs genutzt wird. Obwohl Apps das Krebsgeschwür der Elektromobilität sind.
Gestartet wird mit 80 % Akkustand und am Ziel wird wieder auf 80 % aufgeladen. Für die Startladung und die Ladung nach Ankunft kann der Ladeanbieter frei gewählt werden.
Jeder Fahrer ist Verpflichtet spätestens in der jeweiligen Zeitspanne 22 bis 23 Uhr eine achtstündige Pause einzulegen. Bei Pausenbeginn z. B. 22:35 Uhr darf am Folgetag um 6:35 Uhr wieder gestartet werden. Natürlich muss die Fahrtüchtigkeit jederzeit gewährleistet sein. Jeder Fahrer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu jeder Zeit selbst verantwortlich!
https://connect.garmin.com/modern/activity/4934343379
Sieger
Das Auto mit den häufigsten Inspektionen bei BMW gewinnt die BEN 3000

