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Elektroauto fahren macht Spaß. Durchzug, Laufruhe, Umweltfreundlichkeit, es gibt kaum Argumente, die gegen Elektromobilität sprechen. Allerdings heißt das nicht, dass es keine gibt. Denn kann man nicht „klug tanken“, wie es Dr. Habeck in einer Präsentation so realitätsfern formuliert hat, dann wird man von großen Ladeinfrastrukturbetreibern als Kunde wie ein Selbstbedienungsladen behandelt. Ob Abo-Modelle, Roamingwucher oder Ladekarten-Chaos, die großen Anbieter wie EnBW, Aral, Shell, Pfalzwerke oder Ionity haben ein System etabliert, dass viele Autofahrer vom Umstieg auf ein Elektroauto abhält.

Seit langer Zeit kämpfen wir nun schon ohne Erfolg gegen diese Mißstände an. Da von politischer Seite keine Hilfe zu erwarten ist, geht der Kampf gegen die Lade-Windmühlen nun auf juristischer Ebene weiter. Wir haben uns entschlossen, gegen den Marktführer vorzugehen. Ein Rechtsanwalt unter den Benetarieren hat seine Hilfe angeboten und mir wertvolle Tipps gegeben. Es geht mit einer Mahnung los. Zwischenzeitlich hat EnBW geantwortet und die Forderung als unberechtigt abgelehnt. Also habe ich am 23. Februar 2025 Klage gegen EnBW am Amtsgericht Fulda eingereicht.

Jetzt hat der Anwalt der Beklagten sich zur Klage geäußert. Ich werde noch in einem ausführlichen Video zu dem Sachverhalt äußern. Allerdings hat mich ein Inhalt der Erwirderung mehr als nur ein bisschen verwirrt. Die Energie Baden-Württemberg scheint sich u. a. darauf zurück zu ziehen, dass sie gar nicht die richtige Ansprechpartnerin für die Klage ist. Alle Infos gibt es in diesem Video.

Sind EnBW-Ladesäulen „Betreiber-Fluid“?

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