Regelwerk

E-Cannonball 2019 das Regelwerk (Änderungen vorbehalten)

Stand: 22. September 2019 (keine Vervielfältigung zulässig, copyright Michael Schmitt)

Die StVO ist jederzeit einzuhalten. Verstöße gegen die StVO werden von uns bewertet und geahndet. Die Tracking-Daten der Siegerteams werden außerdem stichprobenweise geprüft. Nachträgliche festgestellte Verstöße können gegebenenfalls mit CPP* oder auch durch Disqualifikation bei besonders schweren Verstößen geahndet werden. Wir erwarten, dass sich alle Teilnehmer vorbildlich verhalten.

Prämisse

Wir wollen die im Jahr 2018 aufgetretenen großen Abstände zwischen den Unterschiedlichen Fahrzeugen verringern und die Spannung erhöhen. Daher werden für die unterschiedlichen Akku-Größen feste Maximal-Ladestände am Start und minimale Ladestände im Ziel vorgegeben. Die taktische Komponente spielt damit eine größere Rolle als die reine Langstreckentauglichkeit der Fahrzeuge. 

Ziele

  1. Möglichst geringe Bandbreite an Gesamtfahrzeiten.
  2. Chancen-Angleichung für Fahrzeuge mit kleineren Akkus und geringerem Anschaffungspreis. 
  3. Erhöhung der Bedeutung des taktischen Geschicks bei der Sweetspot-Ermittlung.
  4. Eine Angleichung der Fahrzeugleistungen wird durch die Handicaps nicht erreicht. Die effizientesten Fahrzeuge sind weiterhin klar im Vorteil.

Leistungsklassen

Die Leistungsklassen werden von den Veranstaltern nach der geheimen E-Cannonball-Formel festgelegt. Die Formel berücksichtigt über 100 Fahrzeugparameter zur Klassen-Ermittlung und wird im selben Gebäudekomplex wie das Coca Cola-Rezept sicher verwahrt. Nachfragen über Formel-Inhalte zwecklos! Verbesserungsvorschläge zwecklos! Änderungen sind den Veranstaltern nach Gutdünken und Tagesform vorbehalten.

Leistungsklasse I (in alphabetischer Reihenfolge)

Audi E-Tron, Jaguar I-Pace, Mercedes EQC, Tesla Model 3 ab 75 kWh Akku, alle Tesla Model S ab 75D, alle Tesla Model X ab 90D

Leistungsklasse II (in alphabetischer Reihenfolge)

Hyundai Ioniq, Hyundai Kona Elektro 64 kWh, Kia E-Niro 64 kWh, Nissan Leaf E+, Opel Ampera E, Tesla Model 3 bis 70 kWh, Tesla Model S und X bis 70D, 

Leistungsklasse III (in alphabetischer Reihenfolge)

BMW i3, Hyundai Kona 39 kWh, Kia Soul, Nissan Leaf 40 kWh, Nissan e-NV, Renault Zoe, Toyota eFJ40, VW E-Golf, Maxus EV80

Akkustände Start/Ziel (für die Einstufung der Akku-Kapazität bei Auslieferung bzw. die Modellbezeichnung, für die Prozentangabe die Anzeige im Fahrzeug)

Die Akkustände am Start dürfen nicht überschritten werden. Die Akkustände im Ziel dürfen nicht unterschritten werden. Wie viel Ihr darunter bleibt (Start) bzw. darüber (Ziel) ist Euch überlassen. Die Stände müssen nicht genau getroffen werden. 

  1. Akkus bis 30 kWh Start 100 %/Ziel 5 %

  2. Akkus bis 49,9 kWh Start 90 %/Ziel 10 %

  3. Akkus bis 69,9 kWh Start 80 %/Ziel 30 %

  4. Akkus bis  79,9 kWh Start 70 %/Ziel 40 %

  5. Akkus bis 89,9 kWh Start 60 %/Ziel 50 %

  6. Akkus ab 90 kWh Start 50 %/Ziel 50 %

  7. Nissan e-NV und Maxus EV 80 fahren unabhängig von der Akku-Kapazität mit Start 100 %/Ziel 5 %

 

Die Angegebenen Werte sind der jeweilige SOC, der am Start bzw. im Ziel gegeben sein muss. Für jedes % darüber (Start) bzw. darunter (Ziel) werden 10 CPP (Coffee Penalty Points) verhängt. Der SOC wird jeweils von den Marshalls am Start und bei Ankunft geprüft. Lademöglichkeiten am Hotel van der Valk (z. B. Supercharger) dürfen erst nach der Zieldurchfahrt genutzt werden. Vorheriges Anfahren führt zur Disqualifikation!

 

Weitere CPP werden bei Verspätung zur Aufstellung des Parc ferme am Freitag den 27. September verhängt. Je angefangene Stunde Verspätung erhalten die Teilnehmer 10 CPP. Alle Fahrzeuge haben bis spätestens 13 Uhr im Parc ferme Aufstellung zu nehmen. 

Am 28.09.2019 nehmen die Fahrzeuge ab 5:30 Uhr Aufstellung im Parc ferme auf den am Vortag zugewiesenen Stellplätzen. Bis spätestens 6 Uhr haben alle Fahrzeuge demgemäß geparkt zu sein. Verspätung wird mit 10 CPP je angefangene 30 Minuten Verspätung geahndet. Mindestens ein Team-Mitglied hat während der Zeit bis zum eigenen Start vor Ort zu sein.

 

Die Fahrzeuge haben sich in dem an den Außenbereichen grün gekennzeichneten Korridor zu bewegen. Die grün markierten Autobahn-Abschnitte sind Teil des Korridors.