
19 Aug Bundestnetzagentur stellt klar – keine THG-Förderung für private Wallboxen
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Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland mit Fördermitteln in Milliarden-Höhe. Neben dem gewährten Umweltbonus beim Kauf eines Elektroautos erhält man als Elektromobilist u. a. zusätzlich eine Auszahlung aus der THQ-Quote aka Treibhausgasminderungsquote. Mit jedem Elektroauto ist ein CO2-Zertifikat verbunden, dass über diverse Online-Portale an kaufwillige Unternehmen aus der Mineralöl-Industrie verkauft werden kann. So erhalten Elektroautofahrer zusätzlich zwischen 300 EUR und 500 EUR jährlich.
Kürzlich berichtete Heise.de, dass ein weiteres Angebot von einem der einschlägigen Anbieter eingeführt wurde. Zukünftig sei es demnach möglich, auch über private Wallboxen geladenen Strom mit Fördermitteln zu versehen. Hierzu ist jedoch ein Kniff erforderlich, der eine Regelungslücke in der Ladesäulenverordnung auszunutzen sucht.
Die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt sahen sich jetzt genötigt, dem Treiben einen Riegel vor zu schieben. In einer Klarstellung wird hervor gehoben, dass eine private Wallbox einer natürlichen Person nicht förderfährig im Sinne der THG-Quote ist. Somit dürfte dieses Angebot vermutlich schnell wieder von der der Bildfläche verschwinden. Es sei denn, die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur hält einer Überprüfung nicht stand.
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